27 April 2026, 00:30

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach zwei Monaten frei

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Cannabis Sativa-Pflanze mit beschrifteten Blättern und Stielen.

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach zwei Monaten frei

Ein niederländisches Unternehmen hat 20.000 Cannabissamen zurückerhalten, die der deutsche Zoll im August 2025 vorläufig beschlagnahmt hatte. Die Sendung im Wert von zehntausenden Euro wurde am 22. Oktober nach Abschluss der offiziellen Ermittlungen freigegeben.

Die Samen waren Anfang August bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen sichergestellt worden. Zollbeamte entdeckten sie in kleinen Beuteln verpackt in Kisten. Trotz der Beschlagnahmung gelten Cannabissamen in Deutschland rechtlich als Vermehrungsmaterial – ihr Import ist daher erlaubt.

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Eine Untersuchung des Zollamts Krefeld und der Staatsanwaltschaft bestätigte die Rechtmäßigkeit der Lieferung. Der Eigentümer, ein niederländisches Unternehmen mit Spezialisierung auf den Handel mit Cannabissamen, kooperierte während des gesamten Verfahrens. Nach Prüfung aller Unterlagen gaben die Behörden die Samen am 22. Oktober 2025 an das Unternehmen zurück.

Die Rückgabe der Sendung beendet eine zweimonatige Blockade der wertvollen Samen. Nach deutschem Recht ist ihr Import gestattet, solange sie nicht gepflanzt werden und Handelszwecken dienen. Das niederländische Unternehmen kann nun seine Geschäftstätigkeit mit der zurückerhaltenen Ware wiederaufnehmen.

Quelle