Zoll stoppt polnischen Lkw mit verstecktem Mini-Bagger auf der A2
Zollbeamte hielten auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Anhänger mit polnischem Kennzeichen an. Zwischen anderen Waren entdeckten sie einen versteckten Mini-Bagger. Der 42-jährige Fahrer konnte die erforderlichen Zolldokumente für das Fahrzeug nicht vorlegen.
Der Mann gab an, den Bagger in Großbritannien für etwa 15.000 Euro gekauft zu haben. Er behauptete, ihn für ein privates Bauprojekt in Polen transportieren zu wollen. Allerdings konnte er die für die Einfuhr von Waren aus Drittländern vorgeschriebenen Papiere nicht vorweisen.
Nach EU-Regeln sind zollfreie Einfuhren nur bis zu bestimmten Wertgrenzen erlaubt. Reisende dürfen Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen, bei Anreise per Flugzeug oder Schiff sogar bis zu 430 Euro. Für Personen unter 15 Jahren gilt ein Freibetrag von 175 Euro. Alles, was diese Grenzen überschreitet, muss deklariert werden, und es fallen Einfuhrabgaben an.
Der Fahrer versuchte, rund 2.870 Euro an Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen. Die Behörden leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Später beglich er die ausstehenden Abgaben vor Ort und durfte seine Fahrt fortsetzen.
Der Fall unterstreicht die Pflicht, Waren bei der Einreise in die EU aus Nicht-Mitgliedstaaten anzumelden. Zollbeamte berechnen die Abgaben anhand des Warenwerts. Bei Verstößen drohen Ermittlungen und Strafen.






