Lieferkettengesetz vor Reform: Weniger Kontrolle, mehr Kritik aus Wirtschaft und Gewerkschaften
Klaus-Michael JopichLieferkettengesetz vor Reform: Weniger Kontrolle, mehr Kritik aus Wirtschaft und Gewerkschaften
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor weitreichenden Änderungen, während die Abgeordneten Anfang 2026 über Reformen beraten. Das Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen soll, gilt derzeit für über 5.000 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Doch Wirtschaftsverbände kritisieren es als bürokratische Belastung, während Gewerkschaften vor einer Abschwächung der Schutzmechanismen warnen.
Das LkSG trat 2023 erstmals in Kraft und galt zunächst für Firmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern. Seit Januar 2024 wurde die Schwelle auf 1.000 Beschäftigte gesenkt, wodurch auch mehr mittelgroße Unternehmen erfasst werden. Große Konzerne – insbesondere aus der Industrie, dem Finanzsektor und dem Dienstleistungsbereich – dominieren nun die Liste der regulierten Unternehmen.
Kritiker, darunter Wirtschaftsverbände, bemängeln den hohen Verwaltungsaufwand. Sie verweisen darauf, dass 95 Prozent der derzeit erfassten Unternehmen unter der strengeren EU-Lieferkettenrichtlinie nicht mehr reguliert würden, die die Schwelle auf Firmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro anhebt. Das Europäische Parlament hat diese Änderungen bereits verabschiedet; die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, sie umzusetzen.
Gewerkschaften und Aktivisten warnen hingegen, dass eine Rücknahme des LkSG dessen Zweck untergraben würde. Anna Weirich von Faire Mobilität verweist auf anhaltende Missstände, etwa osteuropäische Lkw-Fahrer, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Sie betont, dass eine Lockerung der Kontrollen die Arbeitsrechtsverstöße noch verschärfen könnte.
Die für 2026 geplanten Novellen sehen vor, Meldepflichten bei kleineren Verstößen zu streichen und Sanktionen nur noch bei schweren Vergehen zu verhängen. Damit würde sich Deutschland der weniger strengen EU-Linie angleichen – doch Kritiker befürchten, dass das Gesetz so seine präventive Wirkung verliert. Kleinere und mittlere Unternehmen, die bereits mit den Compliance-Kosten kämpfen, könnten zudem benachteiligt werden, wenn größere Konzerne Standards umgehen.
Die Reformdebatte dauert an, während Deutschland die EU-Richtlinie bis 2027/2028 in nationales Recht umsetzen muss. Sollten die Änderungen beschlossen werden, werden weniger Unternehmen zur Rechenschaft gezogen, und Strafen für Verstöße würden begrenzt. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob das LkSG ein starkes Instrument zur Lieferkettenkontrolle bleibt – oder zu einem weniger anspruchsvollen Regelwerk wird.