NRW fordert Lockerung der strengen Regeln für schwimmende Solaranlagen
Martina SieringNRW fordert Lockerung der strengen Regeln für schwimmende Solaranlagen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der bundesweiten Vorschriften für schwimmende Solaranlagen
Das Bundesland argumentiert, dass die aktuellen Regelungen zu restriktiv seien und ökologisch nicht immer sinnvoll. Formal hat es daher eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt.
Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Photovoltaik(PV)-Anlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer zwingend vorgeschrieben. Diese als „pauschale Beschränkungen“ kritisierten Vorgaben schränkten das Potenzial der Technologie ein, ohne dass dafür eine klare ökologische Begründung vorliege, heißt es.
Bereits im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen seine Vorschläge an Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) übermittelt. Das Land betreibt bereits sechs schwimmende PV-Anlagen, darunter ein 5,6-Megawatt-Kraftwerk auf einem Baggersee in Bislich. Der Vorstoß zur Reform fällt in eine Phase, in der der Marktpreis für Solarstrom im Oktober 2025 auf knapp sieben Cent pro Kilowattstunde gestiegen war.
Eine bundesweite Reaktion könnte bald folgen: Ein entsprechender Antrag des Bundesrates könnte noch vor der Sommerpause zur Abstimmung stehen. Zudem hatte Nordrhein-Westfalen Mitte Mai ein Förderprogramm für Agri-Photovoltaik und schwimmende Solaranlagen wiederaufgelegt – ein Zeichen für den Willen, erneuerbare Energien weiter auszubauen.
Ziel der geplanten Änderungen ist es, die strengen Flächen- und Abstandsregeln für schwimmende Solaranlagen zu lockern. Bei einer Umsetzung könnten bundesweit mehr Projekte realisiert werden. Die bestehenden Anlagen und das Förderprogramm des Landes zeigen: Die Technologie gewinnt zunehmend an Unterstützung.
