Windpark-Sieg vor Gericht: Drachensegler-Verein scheitert mit Eilantrag gegen Bauprojekt
Hans-Gerd JunkDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark-Sieg vor Gericht: Drachensegler-Verein scheitert mit Eilantrag gegen Bauprojekt
Ein Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für dessen Betrieb darstellen. Der Club mit fast 800 Mitgliedern hatte argumentiert, das Projekt berge erhebliche Sicherheitsrisiken.
Der Verein hatte rechtliche Schritte eingeleitet, um den Windpark zu verhindern, und behauptet, dieser werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb einschränken. Von ihrem Fluggelände, einem der meistfrequentierten in der Region, starten jährlich rund 1.000 Flüge. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h gefährliche Bedingungen schaffen würden.
Am Standort sind Flüge ohnehin bereits bei Windstärken über 30 km/h aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Club im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei und der Standort des Windparks im regionalen Entwicklungsplan vorgesehen war. Bedenken hinsichtlich Turbulenzen bei höheren Windgeschwindigkeiten wiesen sie zurück, da die Risiken nicht nachgewiesen seien.
Mit dem Urteil kann der Windpark wie geplant gebaut werden. Das Gericht bestätigte, dass bestehende Sicherheitsvorkehrungen – etwa die Beschränkungen bei bestimmten Windstärken – weiterhin gelten. Die Entscheidung ermöglicht es dem Club, seinen Betrieb neben den neuen Anlagen fortzuführen.






