Betreiber von Raubkopie-Plattform muss sich wegen Millionenumsätzen verantworten
Hans-Gerd JunkIllegaler Vertrieb von Filmen und Serien: Zwei Jahre auf Bewährung in Aachen - Betreiber von Raubkopie-Plattform muss sich wegen Millionenumsätzen verantworten
Ein 59-jähriger Betreiber eines großen Datei-Hosting-Dienstes steht wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme und Serien vor Gericht. Die Plattform, die seit 2008 in Betrieb war, ermöglichte Nutzern das Hochladen und Herunterladen geschützter Inhalte gegen Bezahlung. Laut Staatsanwaltschaft erzielte der Dienst zwischen 2014 und 2019 über 64 Millionen Euro Umsatz, während er mehr als 30.000 nicht autorisierte Werke bereitstellte.
Der Datei-Hosting-Dienst erreichte eine maximale Speicherkapazität von 20 Millionen Gigabyte. Während seines Betriebs entwickelte er sich zu einem zentralen Knotenpunkt für Raubkopien von Filmen und Serien. Den Behörden zufolge wurden allein zwischen Oktober 2014 und Oktober 2019 über 30.000 urheberrechtlich geschützte Titel ohne Erlaubnis angeboten.
Die Anklage forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Betreiber. Die Verteidigung plädierte hingegen für eine mildere Strafe von einem Jahr und elf Monaten. Eine endgültige Urteilsverkündung durch das Gericht steht noch aus.
Seit 2019 geht Deutschland härter gegen die illegale Verbreitung von Medieninhalten vor. Die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) verdoppelte bis 2023 ihre rechtlichen Maßnahmen und bearbeitet mittlerweile über 10.000 Fälle jährlich. Neue EU-Vorschriften im Rahmen des Digital Services Act, die bis März 2026 umgesetzt werden, beschleunigten zudem die Abschaltung von Plattformen und verschärften die Strafen. Infolgedessen sank die Zahl illegaler Hosting-Anbieter um 40 %, während gegen einzelne Streamer vermehrt ermittelt wird.
Der Prozess unterstreicht die anhaltende Verschärfung der Bekämpfung von Online-Piraterie in Deutschland und der gesamten EU. Durch strengere Gesetze und schnellere Strafverfolgung ist die Zahl illegaler Tauschbörsen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Der Fall des Betreibers bleibt vorerst unentschieden, während das Gericht seine endgültige Entscheidung vorbereitet.






