27 March 2026, 16:20

Bielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug bei UK-Reiseplanung

Altes Dokument mit handgeschriebenem Text, amtlichem Stempel und Farbskalen am unteren Rand, das eine Belohnung von fünf Emiraten für die Meldung von gefälschten Mardant's Tropfen anzeigt.

Bielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug bei UK-Reiseplanung

Paar aus Bielefeld entgeht knapp Betrug durch gefälschte Website bei UK-Reiseerlaubnis

Ein Paar aus Bielefeld ist nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website entgangen, als es eine britische Reiseerlaubnis beantragen wollte. Der Vorfall, der am 13. März 2026 gemeldet wurde, unterstreicht die Gefahren, die von inoffiziellen Seiten für die Beantragung der elektronischen Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) ausgehen. Die Behörden erinnern Reisende seitdem daran, Anträge ausschließlich über das offizielle Regierungsportal einzureichen.

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Das Paar hatte online nach einer ETA gesucht, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend ist. Auf einer scheinbar seriösen Website gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Bei der Zahlungsabwicklung belief sich der Gesamtbetrag jedoch auf rund 240 Euro – weit über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro.

Misstrauisch wegen der überhöhten Summe, brachen sie die Transaktion ab und sperrten umgehend ihre Karte. Am folgenden Tag erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, um den Betrugsversuch zu dokumentieren.

Die Verbraucherzentrale Deutschland warnt Reisende davor, Websites vor der Eingabe von Daten genau zu prüfen. Die einzige legitime Plattform für ETA-Anträge ist die offizielle Seite der britischen Regierung unter gov.uk/eta. Alle anderen Seiten – selbst solche mit hohen Platzierungen in Suchmaschinen – könnten Betrugsversuche sein.

Obwohl 2025 in Deutschland keine bestätigten Betrugsfälle in diesem Zusammenhang registriert wurden, dient der aktuelle Vorfall als Warnung. Reisende sollten ETA-Anträge stets direkt bei den britischen Behörden einreichen, um Überzahlungen oder Datendiebstahl zu vermeiden. Die offizielle Gebühr bleibt bei 18,50 Euro pro Person.

Quelle