Festnahme am Bahnhof Rheine: 62-Jähriger muss Ersatzhaft antreten
Hans-Gerd JunkFestnahme am Bahnhof Rheine: 62-Jähriger muss Ersatzhaft antreten
Am Abend des 21. Januar 2026 wurde ein 62-jähriger Deutscher am Bahnhof Rheine festgenommen. Bundespolizisten nahmen ihn wegen einer unbeglichenen Geldstrafe in Gewahrsam, die im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung stand. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines seit zwei Monaten bestehenden Haftbefehls.
Der Fall begann im April 2025, als das Amtsgericht Stuttgart gegen den Mann einen Strafbefehl wegen schwerer Körperverletzung erließ und ihn zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilte. Da er die Strafe nicht zahlte, beantragte die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl.
Im Dezember 2025 wurde der Haftbefehl erlassen, der die ausstehende Geldstrafe in eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe umwandelte. Am 21. Januar entdeckten Bundesbeamte den Mann am Bahnhof Rheine und nahmen ihn fest. Später wurde er in die Justizvollzugsanstalt Münster überstellt, um seine Strafe anzutreten.
Mit der Festnahme endet ein Verfahren, das fast ein Jahr zuvor mit dem Strafbefehl begonnen hatte. Der Mann muss nun eine 45-tägige Haftstrafe als Ersatz für die nicht gezahlte Geldstrafe verbüßen. Die Behörden bestätigten kurz nach der Festnahme die Verlegung in das Gefängnis Münster.