26 March 2026, 08:23

Vodafone darf Kundendaten weiterhin an die Schufa übermitteln – BGH-Urteil macht es möglich

Altes deutsches Reichsvertragsdokument mit schwarzem Hintergrund und einer rosa Blume, mit verblasster Schrift.

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss von Mobilfunkvertrag gestattet - Vodafone darf Kundendaten weiterhin an die Schufa übermitteln – BGH-Urteil macht es möglich

Vodafone hat einen Rechtsstreit über die Weitergabe von Kundendaten an die Auskunftei Schufa gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Unternehmen persönliche Daten weiterhin während des Abschlusses von Mobilfunkverträgen an die Schufa übermitteln darf. Diese Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten darüber, ob solche Datenweitergaben nach den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig sind.

Bis 2023 leiteten Mobilfunkanbieter wie Vodafone routinemäßig sogenannte "positive Daten" ihrer Kunden – etwa Namen und Vertragsdetails – ohne ausdrückliche Einwilligung an die Schufa weiter. Begründet wurde dies mit der Betrugsprävention, insbesondere gegen Kunden, die falsche Identitäten nutzen oder mehrere Verträge abschließen, um an teure Smartphones zu gelangen. Die Gerichte waren jedoch uneins über die Rechtmäßigkeit dieser Praxis. Während etwa das Landgericht Duisburg die Datenweitergabe unter Berufung auf das "berechtigte Interesse" nach der DSGVO für zulässig hielt, lehnten andere Gerichte, darunter das Landgericht Stuttgart, dies mangels rechtlicher Grundlage ab.

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Die Angelegenheit erhielt zusätzliche Aufmerksamkeit, als die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Vodafone wegen der Datenübermittlungen verklagte. Der Fall gelangte schließlich vor den BGH, der im Oktober 2023 Vodafones Vorgehen bestätigte. Das Gericht urteilte, dass das Interesse des Unternehmens an der Verhinderung von Betrug und finanziellen Verlusten die Weitergabe der Informationen an die Schufa rechtfertige.

Dieses Urteil steht im Kontrast zu einer früheren Wende im Jahr 2023, als der BGH signalisierte, dass die Übermittlung positiver Kundendaten ohne Zustimmung grundsätzlich unzulässig sei. Bereits im Mai 2023 hatte das Landgericht München Telefónica untersagt, solche Daten weiterzugeben, und Schufas Zugriff auf Fälle negativen Kundenverhaltens beschränkt. Vodafones Erfolg setzt nun einen anderen Präzedenzfall für Mobilfunkanbieter.

Die Entscheidung des BGH ermöglicht es Vodafone, die Identität von Kunden weiterhin über die Schufa beim Vertragsabschluss zu prüfen. Das Urteil stellt klar, dass die Betrugsprävention in diesem Kontext rechtlich eine Datenweitergabe rechtfertigen kann. Dennoch bleibt die grundsätzliche Debatte über DSGVO-Konformität und Verbraucherdatenschutz in anderen Fällen weiterhin ungelöst.

Quelle